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Restaurator:innen - ein Freier Beruf

Der Beruf der Restauratorin / des Restaurators gehört zu den Freien Berufen und unterliegt nicht dem Gewerberecht.

Im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung unterliegt die Berufsausübung der Freien Berufe spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen, die von den jeweiligen Berufsvertretungen (Kammern, Berufsverbände) autonom gestaltet werden. In Österreich ist der ÖRV - Berufsverband der Österreichischen Restauratorinnen und Restauratoren die einzige national und international anerkannte Berufsvertretung.

Grundsätzlich erbringen Angehörige der Freien Berufe per Definition - und somit auch die Restauratorinnen und Restauratoren - ihre Leistungen

  • aufgrund besonderer Qualifikation
  • persönlich
  • eigenverantwortlich und
  • fachlich unabhängig.

Da es in Österreich keinen Berufstitelschutz „Restauratorin / Restaurator“ gibt, gilt ein abgeschlossenes Studium der Konservierung-Restaurierung und / oder die Mitgliedschaft im ÖRV als Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation und somit als Befugnis zur (selbstständigen) Berufsausübung, insbesondere gegenüber Behörden und öffentlichen Aufraggebern.

Siehe auch Unternehmensserviceportal des Bundeskanzleramts Österreich

www.usp.gv.at

https://startup.usp.gv.at/gruendung/ueberlegungen-im-vorfeld/weitere-informationen/freie-berufe