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Wie können Sie Mitglied im Berufsverband Österreichischer Restauratorinnen und Restauratoren werden?

Werde Mitglied

Mit Master-Abschluss / Master äquivalenten Studienabschluss

Antragsteller:innen mit einem Master-Abschluss oder einem dem Master äquivalenten Studienabschluss im Bereich Konservierung - Restaurierung senden den Aufnahmeantrag mit der Kopie des Abschluss-Zeugnisses an den ÖRV. Nach der Registrierung des Antrags werden sie als ordentliches Mitglied des ÖRV geführt.

 

Mit Bachelorabschluss / Bachelor-Titel äquivalenten akademischen Grad

Antragsteller:nnen mit einem Bachelorabschluss oder einem dem Bachelor-Titel äquivalenten akademischen Grad im Bereich Konservierung- Restaurierung müssen eine (mindestens) dreijährige Berufspraxis vorweisen, in der sie ihre Tätigkeit vorwiegend eigenständig ausgeführt haben.

Bitte senden Sie bei Interesse einer Mitgliedschaft eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Im Anschluss erhalten Sie einen Aufnahmeantrag sowie alle Informationen, die Sie als Nachweis Ihrer restauratorischen Kompetenz zur Jurierung vorlegen müssen. Nach einem positiven Bescheid, erfolgt die Aufnahme in den Verband und Sie werden als ordentliches Mitglied des ÖRV geführt.

Ohne akademische Ausbildung im Bereich Konservierung- Restaurierung

Antragsteller:innen ohne akademische Ausbildung im Bereich Konservierung- Restaurierung müssen über eine (mindestens) fünfjährige Berufspraxis verfügen, in der sie ihre Tätigkeit vorwiegend eigenständig ausgeführt haben.

Bitte senden Sie bei Interesse einer Mitgliedschaft eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Im Anschluss erhalten Sie einen Aufnahmeantrag sowie alle Informationen, die Sie als Nachweis Ihrer restauratorischen Kompetenz zur Jurierung vorlegen müssen. Nach einem positiven Bescheid, erfolgt die Aufnahme in den Verband und Sie werden als ordentliches Mitglied des ÖRV geführt.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt derzeit € 95,00.

Weitere Mitgliedschaften

Studierende

Antragsteller:innen für eine Mitgliedschaft als Restaurator:innen in Ausbildung (RiA) müssen eine Immatrikulationsbestätigung für einen Hochschulstudiengang im Bereich Konservierung und Restaurierung mit dem Aufnahmeantrag vorweisen. Für Studenten/innen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag zurzeit € 15,00.

Ruhestand

Mitglieder im Ruhestand können für € 47,00 weiterhin alle Vorteile des ÖRV nutzen.

 

Ihre Vorteile als Mitglied

  • Nachweis der Befähigung als fachlich qualifizierte/r Restaurator:in

  • Einzige Vertretung beruflicher und berufspolitischer Interessen der Restaurator:innen in Österreich und als Mitglied in der Dachorganisation E.C.C.O. auf europäischer Ebene

  • Zugehörigkeit zu einer Gruppe fachlich qualifizierter Kolleg:innen und Möglichkeit zum intensiven fachlichen Austausch durch die vielfältigen ÖRV-Veranstaltungen für Mitglieder

  • Immer an neuesten Informationsstand durch den ÖRV-Newsletter: Ankündigung von ÖRV- Veranstaltungen, Informationen zu aktuellen Themen, Veranstaltungen und Publikationen, Stellenangeboten und vieles mehr

  • Kostenloser Erhalt desjährlich erscheinenden ÖRV- Journal

  • Kostenloser Erhalt der Zeitschrift "Konservieren, Restaurieren" (bisher 18 Bände), in der die Beiträge der ÖRV-Tagungen publiziert werden

  • Vergünstigte Teilnahme an den kostenpflichtigen ÖRV-Fachtagungen

  • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren zu berufsspezifischen und berufspolitischen Themen

  • Der ÖRV bewirbt seine Mitglieder aktiv durch ein fachlich und geografisch aufbereitetes Mitgliederverzeichnis auf der Website

  • Ermäßigungen bei verschiedenen Firmen

E.C.C.O

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union kommt der Mitgliedschaft des ÖRV im Dachverband E.C.C.O. zusätzliche Bedeutung zu, werden doch immer mehr Gesetze mit europaweiter Gültigkeit erlassen. Die intensiven Bemühungen E.C.C.O.s um wichtige restauratorische Belange, wie beispielsweise den Berufsschutz, kommen daher direkt den in den Mitgliederverbänden zusammengeschlossenen Kolleg:innen zugute