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ÖRV Jour Fixe 18.3.2010 Goldene Glocke

Mit Tomáš Lupták und Barbara Davidson von der Solwakischen Restauratoren-Kammer (Komora reštaurátorov)

Am 18. März fand ein ÖRV Jour Fixe statt, bei dem Tomáš Lupták und Barbara Davidson zu dem Kammersystem von Restauratoren in der Slowakei (Komora reštaurátorov) berichteten.

Seit 1994 gibt es in der Slowakei eine Restauratoren-Kammer, zurzeit zählt sie 161 Mitglieder. Es gibt keinen Mitgliedzwang, und freischaffende Restauratoren sind oftmals nicht in der Kammer. Wer an einem der (gelisteten) nationalen Denkmäler arbeitet, muss allerdings Mitglied der Kammer sein. Zusätzlich gibt es in der Slowakei mit dem 1. Juni eine Gesetzesänderung, die vorschreibt, dass Sammlungen, Museen und Galerien nur mehr Mitglieder der Restauratorenkammer anstellen dürfen. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Titel „Restaurator“ geschützt sein. Das heißt, dass Personen ohne einschlägiges Studium keine Rechnung über eine Restaurierung ausstellen dürfen.

Die Aufnahmekriterien in die Kammer bestehen aus einem abgeschlossenen Restaurierungsstudium und anschließender 3jähriger Praxis unter Anleitung eines/er autorisierten RestauratorsIn („Mentor“). Danach wird ein Aufnahmeantrag gestellt, der aus mehreren Dokumentationen und Empfehlungsschreiben besteht. Bei der darauf folgenden Aufnahmeprüfung wird im Wesentlichen das slowakische Denkmalschutzgesetz geprüft. Über die Aufnahme in die Restauratorenkammer entscheidet schließlich ein Aufnahmekomitee, das aus 13 Mitgliedern besteht und sich aus 8 RestauratorInnen, der/dem PräsidentIn des Bundesdenkmalamtes und DozentInnen für Philosophie und Kunstgeschichte zusammensetzt. Ein Mitglied wird dabei für ein bestimmtes Fachgebiet innerhalb der Restaurierung aufgenommen. Beschränkt auf ein bestimmtes Projekt kann allerdings auch die Lizenz für ein anderes Fachgebiet erteilt werden. Nach Eintritt in Kammer ist man „specialised restorer“, nach 5 Jahren Mitgliedschaft darf man sich „authorised restorer“ nennen. In Restaurierungskollektiven dürfen bestimmte Arbeitsschritte nur von autorisierten Restauratoren ausgeführt werden.

Eine Aufnahme in die Restauratorenkammer ohne einschlägiges Studium erfolgt nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es in dem Fachbereich keine Ausbildung in der Slowakei gibt. Antragsteller aus dem Ausland müssen einen akademischen „Magister“ - Grad nachweisen.

Beim Eintritt in die Kammer wird ein einmaliger Beitrag eingehoben, danach beträgt der Mitgliedsbeitrag 1% des Nettogewinns. Weiters müssen alle Mitglieder der Kammer haftpflichtversichert sein. Die Kammer hat diesbezüglich sehr günstige Konditionen mit einer Versicherung ausgehandelt. Bei einem Verstoß gegen den Code of Ethics, der dem ECCO Code entspricht, oder bei Nichterfüllung von Pflichten (etwa Versäumnis von Einzahlung des Mitgliedbeitrages) können Mitglieder aus der Kammer ausgeschlossen werden. Über einen Ausschluss entscheidet dabei eine Disziplinarkommission (Senat). Die Kammer legt auch Richtlinien für Honorarnoten fest.

Die Restauratorenkammer arbeitet einerseits eng mit dem slowakischen Denkmalamt, das etwa Restaurierungskonzepte und Methoden für Eingriffe an nationalen Denkmälern festlegt, zusammen, die beiden Institutionen stehen aber auch in einer gewissen Konkurrenz zueinander. Allerdings ist es in der Slowakei leichter, den Status von Restauratoren festzulegen und auch gegen die Interessen von Handwerksbetrieben u. a. durchzusetzen, weil hier in den 1970er Jahren alle Innungen aufgelöst wurden und deshalb das Handwerk, anders als in Österreich, über eine weniger starke Lobby bzw. über ein weniger gut organisiertes Netzwerk verfügt.

Die Basisdokumente der slowakischen Restauratorenkammer (Statuten und Code of Ethics) sind im Internet unter http://www.restauro.sk/ auch in Englisch abrufbar.